BFH - Verlustverrechnung bei Kapitalvermögen

📣 BFH News! Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss (Az. VIII B 113/23) vom 07.06.2024 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte geäußert! 💼⚖️ #Recht #Finanzen #Termingeschäfte

🔍 Der Fall: Ein Anleger konnte seine Verluste aus Termingeschäften nicht vollständig mit Gewinnen verrechnen. Er hielt das für ungerecht und zog vor Gericht und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. 🏛️ #Gerechtigkeit #Steuern

🎯 Der Beschluss: Die Richter stimmten dem Anleger zu und gewährten die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung in der Hauptsache. Die Verlustverrechnungsbeschränkung könnte das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes verletzen. 📜 #Urteil #Gleichheit

💡 Die Begründung: Die Beschränkung führt zu einer ungleichen Behandlung von Steuerpflichtigen, die Verluste aus Termingeschäften erzielen. Es gibt keine tragfähigen Gründe für diese Ungleichbehandlung. 🤔 #Begründung #Steuergerechtigkeit

⚠️ Die Folgen: Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf Anleger haben, die Verluste aus Termingeschäften erzielen. Betroffene sollten die Steuerbescheide dringend offen halten. 💰

📚 Den Volltext zum Beschluss gibt es hier: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/4276857

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